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SACHBEZUG – was ist das?

Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, die in ihrer Belegschaft Sachleistungen zusätzlich zum Gehalt anbieten. In diesem Zusammenhang verzichtet der Staat auf Lohnsteuer und Sozialabgaben. Dadurch sparen Mitarbeiter und Unternehmen.
Der sog. Sachbezug (§ 8 Abs. 2 S. 2 EStG) lässt sich direkt auf Mitgliedschaften im Bereich Sport anwenden.
HAPPYOU bietet mit seinem digitalen HAPPYOU-Gutschein die Abwicklung der Sachleistungen zwischen Studio, Club oder Verein, dem Mitglied und dem Arbeitgeber an. Der maximale Gutscheinwert beträgt 50 € pro Monat/600 € pro Jahr.